Ausgehend von Art. 314 d Abs. 1 ZGB sind Spielgruppenleitende zu einer Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB verpflichtet, wenn Hinweise  bestehen, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Art. 314 d Abs. 2, wonach die Meldepflicht auch erfüllt ist, wenn die Meldung an die vorgesetzte Stelle gerichtet wird, ist für Spielgruppenleitende angesichts der fehlenden betrieblichen Strukturen kaum von praktischer Relevanz.

Coachingangebot durch die Mütter- und Väterberatung

Angebot

Fachberatung von Spielgruppenleitenden in „schwierigen“ Situationen bzw. bei einem „unguten Gefühl“ in Bezug auf das Kindeswohl.

  • Beratung mittels anonymer Fallbesprechung
  • Coaching und Unterstützung bei der Planung des weiteren Vorgehens (Triage der Familie an MVB BE)
  • Bei Bedarf Unterstützung bei der Meldung an die KESB

Kontakt

Die Fachberatung kann von Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr telefonisch unter
031 370 00 20 oder kindesschutz@mvb-be.ch angefordert werden.

Eine Fachperson meldet sich innerhalb eines Tages. Die Beratung findet in der Regel telefonisch statt.

Schulungen für SpielgruppenleiterInnen

Die Schulungen werden im Auftrag des kantonalen Jugendamtes von der Mütter- und Väterberatung angeboten und sind kostenlos.
Für weitere Informationen, Anmeldung und Fragen wenden Sie sich an die Schulungsverantwortliche, Nicole Aebischer, Telefon 079 853 15 98 / Mail: kindesschutz@mvb-be.ch.